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Aktenzeichen VII 188/18

Datum 08.11.1918

Leitsatz Ist der Warenumsatzstempel der Tarifnr. 10 des Reichsstempelgesetzes in der Fassung vom 26. Juni 1916 zu erheben, wenn bei der Verkaufskommission der Kommittent dem Kommissionär ohne Selbsteintritt des letzteren das Kommissionsgut übergibt, der Kommissionär es an einen Dritten absetzt und den erzielten Preis an den Kommittenten zahlt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E200111

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