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Aktenzeichen I 147/18

Datum 16.11.1918

Leitsatz 1. Zum Begriffe "Kostbarkeit" im Sinne des Eisenbahnfrachtrechts. 2. Liegt eine unrichtige oder ungenaue Bezeichnung des Beförderungsgegenstandes vor, wenn der Absender bei Auflieferung eines als Kostbarkeit anzusehenden Gegenstandes zur Expreßgutbeförderung es unterläßt, den Inhalt des Frachtstücks und den Wert auf der Eisenbahnpaketadresse anzugeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E220119

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