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Aktenzeichen VI 242/18
Datum 11.11.1918
Leitsatz Bildet bei vorhandener Beiwohnungsfähigkeit der Mangel der Zeugungs- oder Gebärfähigkeit unter keinen Umständen einen Eheanfechtungsgrund?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E230123
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