zurück

Aktenzeichen VI 242/18

Datum 11.11.1918

Leitsatz Bildet bei vorhandener Beiwohnungsfähigkeit der Mangel der Zeugungs- oder Gebärfähigkeit unter keinen Umständen einen Eheanfechtungsgrund?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E230123

Download PDF

zurück