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Aktenzeichen III 293/18

Datum 19.11.1918

Leitsatz Ist der Vermieter, der Räume zum Betrieb einer Schankwirtschaft vermietet, zur Vornahme der baulichen Änderungen verpflichtet, von denen die Polizeibehörde die Erteilung der Schankerlaubnis an den Mieter abhängig macht, obwohl er bei dem Vertragsschluß erklärt hat, er vermiete die Räume so, wie er sie bis dahin benutzt habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E280138

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