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Aktenzeichen I 216/18

Datum 22.01.1919

Leitsatz Hat der Schuldner, dem die Schuld bis zur Besserung seiner Verhältnisse gestundet ist, unaufgefordert zu leisten und auch Ratenzahlungen anzubieten, sobald er dazu imstande ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E560290

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