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Aktenzeichen I 162/18

Datum 25.01.1919

Leitsatz 1. Erlischt bei Kriegsversicherung das versicherbare Interesse bezüglich des imaginären Gewinns ohne weiteres dadurch, daß der versicherte Cif-Käufer die Dokumente zurückweist? 2. Können auf eine gegen Kriegsgefahr für Mehrwert des imaginären Gewinns genommene laufende Police auch nach Kriegsausbruch beliebige Deklarationen vorgenommen werden? 3. Wirksamkeit von Deklarationen, aus denen der Gegenstand der Versicherung nicht ohne weiteres genau zu ersehen ist. Wie ist zu verfahren, wenn die Deklarationen den vereinbarten Höchstbetrag übersteigen und das versicherbare Interesse nach Beginn der Gefahr teilweise erloschen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E580300

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