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Aktenzeichen II 255/18
Datum 07.02.1919
Leitsatz Ist die Bestimmung des § 326 Abs. 2 BGB. nur dann anwendbar, wenn der säumige Teil voraussehen konnte, daß infolge seines Verzugs die Erfüllung des Vertrags für den anderen Teil kein Interesse haben werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E5F0326
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