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Aktenzeichen VI 313/18
Datum 13.02.1919
Leitsatz Findet die Auslegungsregel des § 125 Satz 2 BGB., daß der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form im Zweifel Nichtigkeit zur Folge hat, Anwendung, wenn die Parteien nach dem vollständigen Abschlusse des Rechtsgeschäfts vereinbaren, daß es beurkundet werden soll?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E610333
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