zurück
Aktenzeichen VII 315/18
Datum 04.02.1919
Leitsatz Liegt eine Schenkung vor, wenn der Erblasser selbst noch vor seinem Tode den Gegenstand eines Vermächtnisses dem Bedachten übereignet? Auch dann, wenn das Vermächtnis in einem Erbvertrage von Eheleuten durch den künftig überlebenden Ehegatten angeordnet ist und dieser nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten die Erbschaft angenommen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F050012
zurück