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Aktenzeichen IV 367/18

Datum 20.02.1919

Leitsatz Bildet es eine ausreichende Angabe des Grundes für die Entziehung des Pflichtteils, wenn in der letztwilligen Verfügung nur die vom Gesetz in § 2333 Nr. 5 BGB. gebrauchten Worte wiedergegeben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F090024

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