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Aktenzeichen VI 156/18
Datum 19.09.1918
Leitsatz Anwendung des § 826 BGB., wenn ein Fabrikant mit einem Angestellten der Heeresverwaltung vereinbart, daß dieser ihm durch seinen Einfluß unter Zurückdrängung möglicher anderer Bewerber eine Heereslieferung verschaffen soll, wogegen er den Angestellten an dem zu erwartenden Gewinne beteiligt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F130054
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