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Aktenzeichen VI 229/18

Datum 09.12.1918

Leitsatz 1. Tatsächliche Vermutung im Schadensersatzprozeß. 2. Beweislage in dem Entschädigungsstreit des Fußgängers, der auf der Straße durch einen von einem Bau herabfallenden Gegenstand verletzt wurde, wenn der Bau mit dem polizeilich vorgeschriebenen Schutzdach versehen war.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F180068

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