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Aktenzeichen V 283/18

Datum 08.02.1919

Leitsatz 1. Erfordernisse des adäquaten Kausalzusammenhanges zwischen zwei zeitlich weit auseinanderliegenden Ereignissen. 2. Unterschied zwischen "schädigender Handlung" und "Schadenszufügung". Wann ist ein durch Bergbau (Schürfen) verursachter Schaden als entstanden anzusehen: a) hinsichtlich der Frage, welcher von mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Eigentümern oder dinglich Berechtigten an einem Grundstücke zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs befugt ist; b) hinsichtlich des Beginnes der Verjährung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F1A0072

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