zurück

Aktenzeichen VI 344/18

Datum 27.02.1919

Leitsatz Kann eine Unfallrente, die zur Entschädigung des Verletzten für Erwerbsverlust dienen soll, deswegen herabgesetzt werden, weil der Unfall den Verletzten kriegsdienstunfähig gemacht und von der Kriegsgefahr befreit hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F1E0087

Download PDF

zurück