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Aktenzeichen VI 344/18
Datum 27.02.1919
Leitsatz Kann eine Unfallrente, die zur Entschädigung des Verletzten für Erwerbsverlust dienen soll, deswegen herabgesetzt werden, weil der Unfall den Verletzten kriegsdienstunfähig gemacht und von der Kriegsgefahr befreit hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F1E0087
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