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Aktenzeichen III 467/18
Datum 28.02.1919
Leitsatz Haben pensionierte, anläßlich einer Mobilmachung zum aktiven Dienst wiederherangezogene Offiziere im Falle der Beförderung zu einem höheren Dienstgrad Anspruch auf Neufestsetzung ihrer Pension gemäß § 10 des Offizierpensionsgesetzes vom 31. Mai 1906?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F1F0089
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