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Aktenzeichen II 257/18
Datum 04.03.1919
Leitsatz 1. Kann das Gericht auf Grund des beiderseitigen Vorbringens der Parteien ihre Nichteinigung feststellen, ohne selbst zu den einander widerstreitenden Behauptungen Stellung zu nehmen? 2. Zur Auslegung der Vertragsbestimmung: "der Verkäufer liefert nur, wenn ihm diese Ware selbst geliefert wird."
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F220099
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