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Aktenzeichen II 355/18

Datum 18.02.1919

Leitsatz 1. Ist der beim Gläubigerverzug dem Schuldner nach § 383 BGB. gestattete Verkauf der geschuldeten Sache wirkungslos, wenn er am unrechten Orte erfolgt? 2. Wer hat beim Gattungskaufe den Beweis der Beschaffenheit der Ware zu führen, wenn der Käufer dem Verkäufer gegenüber das Recht der Wandlung geltend macht? 3. Zur Beweiskraft des Bestätigungsschreibens.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F270116

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