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Aktenzeichen III 534/18

Datum 07.03.1919

Leitsatz Hat, wenn die Revision wegen Nichtleistung des Gebührenvorschusses als unzulässig verworfen wird, der Revisionskläger die Kosten der nach Ablauf der Revisionsfrist eingelegten Anschlußrevision zu tragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F280121

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