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Aktenzeichen V 363/18

Datum 12.03.1919

Leitsatz 1. Rechtliche Natur des Handlungsagenturvertrags im Unterschiede vom Mäklervertrage. 2. Kann der Mäkler, dessen Provisionsanspruch zufolge besonderer Vereinbarung von der Ausführung des Geschäfts abhängt, die Provision verlangen, wenn das Unterbleiben der Ausführung auf das Verhalten des Geschäftsherrn zurückzuführen ist, ohne daß wichtige Gründe in der Person des Geschäftsgegners vorliegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F2D0134

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