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Aktenzeichen V 355/18
Datum 12.03.1919
Leitsatz 1. Findet § 653 BGB. Anwendung, wenn dem Mäkler ausdrücklich die Leistung eines Mäklerlohns versprochen und dabei auch dessen Höhe bestimmt worden ist? Kann der Mäkler, wenn ihm ein Mäklerlohn in bestimmter Höhe, aber nur unter einer Bedingung versprochen wurde und die Bedingung nicht eintrat, eine angemessene Provision für seine Vermittlertätigkeit verlangen? 2. Wie ist im Versäumnisverfahren gegen den Berufungsbeklagten der Inhalt eines der Berufungsrechtfertigungsschrift in Abschrift beigefügten Briefes zu beurteilen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F2E0137
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