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Aktenzeichen VII 382/18
Datum 21.03.1919
Leitsatz Unterliegt ein Schreiben, in welchem der Verkauf beweglicher Sachen unter Angabe der hierüber durch Fernspruch getroffenen Vereinbarungen bestätigt wird, dem Stempel aus der Tarifst. 32 Abs. 5 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F400194
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