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Aktenzeichen I 285/18

Datum 29.03.1919

Leitsatz 1. Schadensersatz wegen Patentverletzung. Hat der Verletzte, wenn er den ihm entgangenen Gewinn geltend macht, von vornherein die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die sein Patent verletzenden Lieferungen ohne die Patentverletzung tatsächlich ihm selber zugefallen sein würden? 2. Wie ist der Schaden zu bemessen, wenn der Verletzte Schadensersatz aus dem Gesichtspunkte der Lizenzgebühr geltend macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F470220

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