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Aktenzeichen V 364/18
Datum 29.03.1919
Leitsatz Sind der Anfechtungsweise im Verteilungstermin einer Zwangsversteigerung vom Konkursverwalter erhobene Widerspruch gegen eine Hypothek und die anschließende Widerspruchsklage als Verweigerung einer Leistung des Gemeinschuldners im Sinne des § 41 Abs. 2 KO. aufzufassen und sonach an die Anfechtungsfrist des § 41 Abs. 1 nicht gebunden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F480224
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