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Aktenzeichen VII 21/19

Datum 11.04.1919

Leitsatz 1. Liegt bei der Versicherung für fremde Rechnung die Verpflichtung, von einer nach Abschluß des Versicherungsvertrags eingetretenen Gefahrerhöhung dem Versicherer Anzeige zu machen, dem Versicherten oder dem Versicherungsnehmer ob? 2. Welche Rechtsfolgen zieht die Unterlassung dieser Anzeige bei der Kollektivversicherung für fremde Rechnung nach sich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F540250

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