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Aktenzeichen IV 328/18

Datum 12.12.1918

Leitsatz 1. Ist für die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts das Vorbringen des Klägers zur Zeit der Klagerhebung oder zur Zeit der Urteilsfällung maßgebend? 2. Was hat der Kläger zur Begründung des Gerichtsstandes nach § 32 ZPO. darzutun? 3. Ist das Recht eines Ausländers zur Führung eines Namens in Deutschland nach deutschem Rechte zu beurteilen? 4. Kann eine Klage wegen unbefugter Führung eines adligen Namens auf § 360 Nr. 8 StGB. gestützt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F590268

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