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Aktenzeichen IV 58/19

Datum 16.04.1919

Leitsatz Ist es trotz der Vorschrift in § 2065 BGB. zulässig, einen Nacherben unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung einzusetzen, daß der Vorerbe nicht anders über den Nachlaß verfügt, und dem Nacherben unter einer solchen Bedingung Vermächtnisse aufzuerlegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F5B0278

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