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Aktenzeichen VI 221/14
Datum 07.04.1919
Leitsatz 1. Was ist unter den "persönlichen Eigenschaften" des anderen Ehegatten in § 1333 BGB. zu verstehen? 2. Ist aus Vorgängen während der Ehe, die darauf hindeuten, daß ein Ehegatte trotz der ihm bekannt gewordenen sittlichen Verfehlungen des anderen Ehegatten die Ehe fortsetzen wolle, schlüssig zu entnehmen, daß der Ehegatte, wenn er von solchen Verfehlungen vor der Ehe Kenntnis erlangt hätte, die Ehe eingegangen sein würde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F600289
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