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Aktenzeichen VI 346/18
Datum 08.05.1919
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist eine planmäßig mittels wissentlich unrichtiger Einwendungen bewirkte Prozeßverzögerung als Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB. zu beurteilen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F670310
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