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Aktenzeichen II 400/18
Datum 09.05.1919
Leitsatz Kann sich der Empfänger einer befristeten Erklärung auf die Verspätung berufen, wenn der Absender alles getan hat, um das rechtzeitige Eintreffen zu bewirken, und der verspätete Eingang ausschließlich auf Umstände zurückzuführen ist, welche in der Person des Empfängers liegen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F680315
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