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Aktenzeichen III 310/18

Datum 13.05.1919

Leitsatz Von welchem Zeitpunkt ab und in welcher Höhe kann ein Beamter, der im Reichsdienst einen Betriebsunfall erlitten hat und darauf in den preußischen Staatsdienst zurückgetreten ist, Ersatz der Kosten des Heilungsverfahrens beanspruchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F690318

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