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Aktenzeichen IV 412/18
Datum 16.04.1919
Leitsatz 1. Kann ein Miterbe die Auseinandersetzung ablehnen, weil nach dem Teilungsplan einzelne Nachlaßbestandteile vorläufig ungeteilt bleiben sollen? 2. Inwieweit kann ein Miterbe die Berichtigung der Nachlaßverbindlichkeiten vor der Teilung verlangen? 3. Macht es insoweit einen Unterschied, ob die Auseinandersetzung von einem Miterben oder einem Testamentsvollstrecker betrieben wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F6B0325
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