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Aktenzeichen VI 374/18
Datum 12.05.1919
Leitsatz 1. Klageberechtigung des Teilhabers einer offenen Handelsgesellschaft zur Abwehrklage auf Unterlassung weiterer gegen die Gesellschaft gerichteter beleidigender Behauptungen. 2. Zulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage, wenn die zu untersagende Handlung unter öffentliche Strafe gestellt ist, die Strafverfolgung aber nur im Wege der Privatklage stattfindet? 3. Ist die Abwehrklage auf Unterlassung weiterer ehrverletzender Behauptungen auch dann zulässig, wenn dem Behauptenden der Schutz der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.) zur Seite steht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F700339
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