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Aktenzeichen V 13/19
Datum 26.04.1919
Leitsatz Ist für den Vertrag über die freiwillige Abtretung eines zu enteignenden Grundstücks die schriftliche Form auch dann genügend, wenn die Einigung der Beteiligten auch die Entschädigung umfaßt und diese in Grund und Boden gewährt wird, also ein Austausch von Grundstücken stattfindet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060010001
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