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Aktenzeichen III 557/18

Datum 13.05.1919

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist die Mängelrüge zu erstatten, wenn die Ware gemäß den Vereinbarungen der Beteiligten vom Verkäufer unmittelbar an den Abkäufer des Käufers abgeliefert wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060040013

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