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Aktenzeichen V 37/9

Datum 14.05.1919

Leitsatz Kann derjenige, der gemäß § 283 BGB. Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung hat, weil der Gegner einem auf Wandelung lautenden Urteile nicht entsprochen hat, seinen Schaden in der Art geltend machen, daß er die Annahme der nach dem Urteil ihm obliegenden Leistung, erforderlichenfalls neben Zahlung eines zum Ausgleich dienenden Geldbetrags, vom Gegner verlangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060060020

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