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Aktenzeichen II 22/19
Datum 23.05.1919
Leitsatz 1. Unterschied zwischen Beweisvertrag, Schiedsrichtervertrag und Schiedsgutachtervertrag. 2. Wann ist § 315 BGB. auf den Schiedsgutachtervertrag nur entsprechend anzuwenden? 3. Grenzen des Vorbringens neuer Tatsachen zum Nachweis der Unbilligkeit oder Unrichtigkeit der getroffenen Feststellungen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640600C0057
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