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Aktenzeichen I 274/18

Datum 24.05.1919

Leitsatz 1. Haftet die Eisenbahn im internationalen Frachtverkehr für die Wahl eines von mehreren den gleichen Schienenweg betreffenden Tarifen nur bei grobem Verschulden? 2. Zu der Vorschrift, daß jedes Privatübereinkommen, durch das einem Absender eine Preisermäßigung gegenüber den Tarifen gewährt werden soll, verboten und nichtig ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640600D0062

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