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Aktenzeichen II 410/18

Datum 21.03.1919

Leitsatz 1. Zur Fragepflicht des Gerichts. 2. Wird von der Bundesratsverordnung vom 4. März 1916 über die Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten sowie von der Bekanntmachung vom 8. März 1916 auch der Erwerber von Einfuhrware betroffen, der sich einer Teilnahme an der vom Einführenden verübten Zuwiderhandlung gegen die genannten Verordnungen nicht schuldig gemacht hat? 3. Haftet der Verkäufer, falls die dem Käufer gelieferte Ware zu Unrecht beschlagnahmt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060120077

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