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Aktenzeichen V 100/19
Datum 31.05.1919
Leitsatz Kann sich der Gewerke gemäß § 130 des preuß. Allgem. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 von der Entrichtung einer ausgeschriebenen Zubuße dadurch befreien, daß er den Verkauf seines Anteils behufs Befriedigung der Gewerkschaft anheimstellt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640601C0113
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