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Aktenzeichen I 61/19

Datum 16.06.1919

Leitsatz Hat die Eisenbahn bei Verlust von Gütern, für die ein Höchstpreis besteht, als gemeinen Handelswert oder als gemeinen Wert nicht mehr zu ersetzen als den Höchstpreis?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060200124

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