zurück

Aktenzeichen VI 81/19

Datum 23.06.1919

Leitsatz Zur Anwendung des § 17 des Kraftfahrzeuggesetzes, wenn ein Kraftfahrzeug und ein Haustier der in § 833 Satz 2 BGB. erwähnten Art den Schaden verursacht haben und der Verletzte selbst der Tierhalter ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060220130

Download PDF

zurück