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Aktenzeichen VI 81/19
Datum 23.06.1919
Leitsatz Zur Anwendung des § 17 des Kraftfahrzeuggesetzes, wenn ein Kraftfahrzeug und ein Haustier der in § 833 Satz 2 BGB. erwähnten Art den Schaden verursacht haben und der Verletzte selbst der Tierhalter ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060220130
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