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Aktenzeichen VI 74/19
Datum 23.06.1919
Leitsatz 1. Kann der Gläubiger dem selbstschuldnerischen Bürgen, der sich auf bestimmte Zeit verbürgt hat, die Anzeige, daß er ihn in Anspruch nehme, wirksam vor Ablauf der Zeit machen? 2. Bedarf die Vereinbarung, durch die dem Zeitbürgen Stundung bewilligt wird, der Schriftform, weil er dadurch der zeitlichen Beschränkung seiner Bürgschaft verlustig geht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060230133
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