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Aktenzeichen VI 99/19

Datum 23.06.1919

Leitsatz Kann der Unternehmer oder ein ihm nach § 899 RVO. Gleichgestellter, von dem die Berufsgenossenschaft gemäß § 903 RVO. Erstattung ihrer Aufwendungen fordert, einwenden, der Unfall sei durch das eigene Verschulden des Verletzten herbeigeführt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060240135

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