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Aktenzeichen I 37/19
Datum 28.06.1919
Leitsatz 1. Zur Schadensersatzpflicht, wenn bei einem Schiffszusammenstoß mehr als zwei Schiffe beteiligt sind. 2. Zur Haftung des Reichs für seine Beamten. Kann die Entscheidung der Frage, ob der Geschädigte von einem Dritten Ersatz des Schadens zu erlangen vermag, nur in einem besonderen Rechtsstreite zwischen dem Geschädigten und dem Dritten herbeigeführt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640602B0164
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