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Aktenzeichen V 160/19

Datum 21.06.1919

Leitsatz Ist ein vordatierter Scheck nichtig, oder ist doch ein vorzeitig in Umlauf gelangter Scheck vor Eintritt des auf ihm angegebenen Ausstellungstags nicht als unter das Scheckgesetz fallend anzusehen? Wie ist ein vor diesem Tage erfolgter Widerruf zu beurteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060330190

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