zurück
Aktenzeichen IV 155/19
Datum 07.07.1919
Leitsatz 1. Welche Erfordernisse sind hinsichtlich der Klagerhebung bei Ausdehnung der Klage auf einen zweiten Beklagten zu beachten? 2. Anwendbarkeit der Vorschriften des neuen Rechtes über Pflichtteilsentziehung. 3. Steht im Sinne des § 1933 BGB. die Ladung zum Sühnetermine der Erhebung der Scheidungsklage gleich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060360201
zurück