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Aktenzeichen VII 112/19

Datum 27.06.1919

Leitsatz 1. Bildet bei der Stufengründung einer Aktiengesellschaft der nach § 196 HGB. gefaßte Beschluß der Aktionäre oder schon der auf Errichtung der Gesellschaft abzielende und dazu geeignete Gesellschaftsvertrag den Gegenstand der Besteuerung aus der Tarifst. 25 zu a preuß. StempStG. vom 30. Juni 1909? 2. Ist dabei der Tatbestand der Steuervorschrift erst erfüllt, wenn und soweit gemäß Abs. 3 das. das Grundkapital eingezahlt ist? 3. Steht im Falle zu 2 die Übernahme der Verpflichtung zum dinglichen Einbringen der "Einzahlung" steuerrechtlich gleich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060390210

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