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Aktenzeichen IV 69/19
Datum 07.07.1919
Leitsatz Kann die Revision Erfolg haben, wenn eine Ehe sowohl wegen Ehebruchs als aus § 1568 BGB. geschieden ist, ein Revisionsangriff aber nur gegen die Scheidung aus § 1568 erhoben wird? Etwa im Hinblick auf die Möglichkeit einer späteren Wiederaufnahme des Verfahrens aus einem lediglich die Scheidung wegen Ehebruchs betreffenden Anfechtungsgrunde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640603C0222
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