zurück
Aktenzeichen II 30/19
Datum 08.07.1919
Leitsatz 1. Inwieweit kann eine Gesellschaft m. b. H., die ihr Stammkapital erhöht und Barzahlung der von den bisherigen Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen beschließt, die Zahlungspflicht der Gesellschafter durch Ausschüttung von Reservefonds erleichtern? 2. Nach welchen Grundsätzen haftet der Verkäufer eines Geschäftsanteils, wenn der Käufer von der Gesellschaft wider Erwarten zur Einzahlung der Stammeinlage herangezogen wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640603E0227
zurück