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Aktenzeichen I 109/19

Datum 20.09.1919

Leitsatz 1. Zu wessen Lasten geht die Entwertung von Wertpapieren, die der Eigentümer einem anderen zur Beschaffung von Geldmitteln für gemeinsame Zwecke hingegeben hat? 2. Ist das Berufungsurteil im ganzen Umfange aufzuheben, wenn bei notwendiger Streitgenossenschaft einige der verurteilten Streitgenossen mit Erfolg Revision einlegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060450251

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